Solar-, Gründach- und oberflächennahe Geothermiepotenzialanalyse 

Landkreise Wittmund und Friesland

 

 

Dachpotenziale - Photovoltaik, Solarthermie und Dachbegrünung

Flurstückspotenziale - Oberflächennahe Geothermie

Informieren Sie sich hier in 3 Schritten, wie Sie das Potenzial Ihres Daches oder Flurstückes auf unterschiedliche Weise nutzen können:

Schritt 1: Thema auswählen
Wählen Sie im Menü der Karte auf der linken Seite das Thema aus, zu dem Sie eine Analyse durchführen möchten. Das Thema Photovoltaik ist zu Beginn vorausgewählt.

Schritt 2: Gebäude auswählen
Navigieren Sie mittels Adresssuche oder durch Zoomen (strg + Scrolling mit dem Mausrad) zum Gebäude, für das Sie eine Analyse durchführen möchten. Sie können auch die Standort-Funktion nutzen.

Schritt 3: Dach auswählen
Klicken Sie Ihre Dachfläche oder Flurstücksfläche an, um eine detaillierte Ertragsanalyse zu erhalten.

 

In dem folgenden Video erhalten Sie eine detaillierte Anleitung zur Nutzung des Solarkatasters.

IP Maps

Weiterführende Informationen

 

10 Schritte zur eigenen Solaranlage

Eine Auflistung der Schritte, die zur Anschaffung einer eigenen Solaranlage notwendig sind.

 

Berechnungsgrundlagen

Ein Überblick über die Berechnungsverfahren zur Solarpotenzialanalyse.

 

FAQ

Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Solarpotenzialanalyse.

 

9 Fakten zu Gründächern

Weiterführende Informationen zu Gründächern.

 

Berechnungsgrundlagen

Ein Überblick über die Berechnungsverfahren zur Gründachpotenzialanalyse.

 

FAQ

Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Gründachpotenzialanalyse.

 

10 Schritte zur eigenen Solaranlage

 

1. Ergebnisse der Computerauswertung überprüfen

Die automatisierte Auswertung kann Fehler beinhalten. Der Laserscanner kann unter Umständen Details wie beispielsweise Lüftungsrohre nicht aufnehmen. In die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster können ebenfalls nicht erkannt werden, wodurch die Flächenangabe in einigen Fällen Fehler aufweisen kann. Weiterhin ist zu bedenken, dass die geplante Fläche auch zukünftig verschattungsfrei bleiben sollte. Bäume und andere Gehölze können innerhalb von 20 Jahren eine beträchtliche Höhe erreichen und somit zu außerplanmäßigen Verschattungen führen. Verschattungen können ebenso durch nachträglich errichtete Bauwerke in der Nachbarschaft entstehen.

 

2. Örtliche Bauvorschriften prüfen

Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen regelt die Bauordnung. Anlagen auf privaten Dach- und Fassadenflächen sind in der Regel genehmigungs-/ verfahrensfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen muss eine Genehmigung eingeholt werden, bzw. sind die entsprechenden Regelungen zu beachten. Ebenso kann durch Festsetzungen in Bebauungsplänen der Bau von Solaranlagen eingeschränkt sein. Freiflächen-Solaranlagen bedürfen dagegen in den meisten Fällen einer Genehmigung. In diesen Fällen sollten die örtlichen Bauämter oder versierte Energieberater bzw. Handwerksbetriebe kontaktiert werden.

 

3. Zustand des Dachs prüfen

Vor der Installation einer Solarstromanlage sollte die Lebensdauer des Daches geprüft werden. Solaranlagen haben eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden. Nicht jede Dacheindeckung eignet sich allerdings für eine Solaranlage. Bei einer dachintegrierten Solarstromanlage wird die Anlage in die Dachhaut eingearbeitet, wodurch Kosteneinsparungen im betreffenden Dachbereich möglich sind.

 

4. Kompetenten Fachbetrieb finden

In der Region finden Interessierte viele Fachfirmen für Beratung, Angebotserstellung, wirtschaftliche Bewertung und Durchführung der Installation. Einen guten Fachbetrieb erkennt man an seinen Referenzen.

 

5. Fachberatung vor Ort

Es besteht die Möglichkeit, sich lokal von einem unabhängigen Energieberater informieren zu lassen. Durch diese Beratung erfahren Interessierte konkret, ob und in welchem Umfang das eigene Dach zum Ausbau einer Solaranlage geeignet ist. Vor Ort können Ertragsrechnungen vorgenommen und die Grundsätze für eine Ausschreibung festgelegt werden. Zudem können Fragen bezüglich der Statik erörtert und die Notwendigkeit eines diesbezüglichen Gutachtens geprüft werden. Des Weiteren erhält man Auskünfte über notwendige Versicherungen. Es erfolgt eine Vorstellung der Finanzierungsfragen sowie der Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten werden erklärt. Da diese Art der Dienstleistung nicht kostenlos ist, sollten Sie sich zuvor nach dem Honorar erkundigen.

 

6. Angebote einholen

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, eine Solaranlage zu bauen, sollten Sie von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote einholen. Man prüft alle Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit. Im Zweifelsfall können Sie die Angebote von einem unabhängigen Energieberater prüfen lassen.

 

7. Das A und O - eine sichere Finanzierung

Haben Sie die Kosten für die fertig installierte Anlage, ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, bleibt zu klären auf welche Summe sich der Eigenanteil an der Finanzierung beläuft. Zur Finanzierung verbleibender Kosten, stehen günstige Kredite z. B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Sollte es sich bei der Planung um eine Solarwärmeanlage handeln, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Förderbedingungen sind unter www.bafa.de einsehbar.
 

 

8. Die Auftragserteilung

Achten Sie bei der Vergabe des Auftrages unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten und beziehen Sie sich immer auf das zu Grunde liegende Angebot. Falls Sie mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und/oder dem spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt haben, sollten nicht nur diese, sondern auch die Konsequenzen bei einer Überschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben.

 

9. Inbetriebnahme der Anlage

Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem unter anderem der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. Seit Anfang 2019 müssen PV-Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dabei müssen unterschiedliche Informationen zur neuen PV-Anlage, wie zum Beispiel die Leistung der Anlage in Kilowatt und der Tag der Inbetriebnahme, hinterlegt werden. Informieren Sie sich vorab über alle bei der Registrierung benötigten Daten über die Registrierungshilfe und sprechen Sie bei Fragen den ausführenden Installationsbetrieb an.

 

10. Von nun an ist man Stromproduzent

Der zuständige Stromversorger wird mit dem Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten. Spätestens jetzt sollten Sie der Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit diese z. B. bei Sturmschäden abgesichert ist. Eventuell ist die Anlage aber schon über die bestehende Versicherung abgedeckt. Dazu sollten Sie sich bei Ihrem Versicherungsanbieter erkundigen. Auch in der nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast. Es lohnt sich unter Umständen zu diesen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
 

 

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